Für viele Haushalte sind Versicherungen im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit. Gerade, wenn es um die eigene Gesundheit geht oder Vermögenswerte, suchen Singles und Familien nach Möglichkeiten der Vorsorge. Allerdings ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn wie Experten wissen, ist es mit der Vorsorge so eine Sache. Während man beim Shopping immer nach dem besten Angebot sucht, verliert sich der Versicherungsschutz schnell aus den Augen.

Dabei ist es gerade in diesem Bereich wichtig, sich rund um die Uhr zu engagieren, um einen optimalen Schutz zu genießen, der immer zur individuellen Lebenssituation passt. Einfaches Beispiel: Wer mit 63 in Rente geht, braucht keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Und wer vor Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, kann auf deren Schutz verzichten, wenn die BU-Versicherung zum Portfolio hinzukommt.

Versicherungen sind also keineswegs dazu gedacht, nach deren Abschluss einfach in einer Schublade oder in irgendeinem Ordner zu verschwinden. Im Gegenteil: Um dem Anspruch – nämlich ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten – gerecht zu werden, muss jeder Versicherungsnehmer die Policen regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Welche Versicherungen brauchen Haushalte heute und welche grundlegenden Tipps können zwischen Übermaß und Deckungslücke helfen.

Versicherung: Welche Policen wirklich zählen

Wer erkennen will, welche Versicherungsverträge im Alltag wirklich nötig sind, muss sich zuerst immer die Frage stellen, aus welchem Bereich die größten Risiken drohen. Hier muss natürlich immer zwischen der Lebens- und Erwerbssituation unterschieden werden, ob Familien unterhalten werden müssen oder eine eigene Immobilie den Ruhestand absichert.

Gerade diese eigentlich fundamentale Risikoanalyse ist oft die erste Hürde, die nicht genommen, sondern einfach unter den Tisch gekehrt wird. Nach dem Motto: „Was alle anderen machen, kann nicht schlecht sein“, landen so unnötige und teure Verträge in Versicherungsheftern.

Individualversicherungen – das Nonplusultra

Ein wesentlicher Versicherungsbereich sind dei sogenannten Individualversicherungen. Letztere schützen Risikofaktoren, die für jeden einzelnen Versicherten individuell entstehen, wie das Krankheits- oder Invaliditäts- und Unfallrisiko. Aus Sicht vieler Experten gehören hier zum wesentlichen Versicherungsumfang die: Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung.

Die Krankenversicherung

Eine Krankenvollversicherung soll den Versicherten vor dem Kostenrisiko im Krankheitsfall schützen. Auf Grundlage dieser Zweckbestimmung übernimmt sie Behandlungs- und Rehakosten. Entwickelt als gesetzliche und private Krankenversicherung, besteht in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht, von der jeder Bürger erfasst wird.

Ob sich Verbraucher im Rahmen der GKV absichern müssen oder in die PKV eintreten können, hängt vordergründig von der Erwerbssituation ab – wer weniger als die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) verdient, wird gesetzlich abgesichert. Selbständigen, Besserverdienenden und Beamten steht die PKV offen.

BU-Versicherung: Finanzielle Sicherheit im Notfall

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU-Versicherung – gehört zwar zu den Policen, deren Abschluss auf Freiwilligkeit beruht. Allerdings gilt sie als eine der wesentlichen Vorsorgeinstrumente. Warum? Im Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit herrscht in Deutschland eine deutliche Deckungslücke, da aufgrund von Reformen nur noch Arbeitnehmer mit einem Geburtsdatum vor dem 01. Januar 1961 geschützt sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Höhe der Leistungen, welche als staatliche Unterstützung für diesen Fall vorgesehen sind, nach allgemeiner Ansicht nicht ausreichend hoch ausfallen. Gerade für Familien mit nur einem Einkommen kann sich daraus eine langfristig so drastische Finanzierungslücke ergeben, dass der finanzielle Abstieg droht. Und die Berufsunfähigkeit ist keineswegs nur ein Randphänomen – rund ein Viertel der Erwerbstätigen ist einem entsprechenden Risiko ausgesetzt.

Durch den Abschluss einer BU-Versicherung lässt sich zumindest das Risiko aus finanzieller Sicht umgehen. Allerdings muss der Versicherungsvertrag hierzu einige Bedingungen erfüllen. Er sollte:

  • in Bezug auf die Versicherungssumme (BU-Rente) an den individuellen Bedarf angepasst sein, was eine konkrete Einzelfallanalyse erforderlich macht,
  • nicht das Recht der abstrakten Verweisung durch den Versicherer enthalten, da es hier zur Weigerung der Leistungsgewähr kommen kann und der Verweis auf einen gleichwertigen Beruf,
  • sowie dem Versicherten die Möglichkeit zur Nachversicherung bieten, um die BU-Rente flexibel auch nach Vertragsschluss auf die sich ändernden Lebensumstände einzustellen.

Sicherheit für Hinterbliebene – die Lebensversicherung

Sie gehört vor allem dann zum Versicherungsportfolio, wenn es gilt, verbundene Leben für den Todesfall abzusichern. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, kommt die Versicherungssumme den Begünstigten zugute. Dabei handelt es sich in Familien oft um Partner und Kinder.

Gerade, wenn das Einkommen über den Versicherungsnehmer gestellt wird, kann der Todesfall zu einer doppelten Belastung werden. Um auch im umgekehrten Fall für – zumindest eine finanzielle – Entlastung zu sorgen, lohnt sich die Lebensversicherung auf verbundene Leben.

Jede der genannten Versicherungen erfüllt ihren Zweck. Aber die Lebensversicherung und die BU-Versicherung sind nur über einen begrenzten Zeithorizont sinnvoll. So endet die Berufsunfähigkeitsversicherung spätestens nach dem Eintritt in den Ruhestand. Und ältere Versicherungsnehmer mit erwachsenen Kindern sind ebenfalls nicht mehr zwingend auf die Lebensversicherung angewiesen.

Sachversicherungen: Schutz für „Haus und Hof“

Als sogenannte Sachversicherung werden alle Policen verstanden, welche Sachwerte schützen. Dazu gehören:

  • Immobilien
  • Hausrat
  • Solaranlagen
  • Kraftfahrzeuge usw.

Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen Policen, welche der Abwehr von Haftungsrisiken – ergo Schadensansprüchen aus diesen – dienen. Gerade der Haftpflichtversicherung kommt – aufgrund des erheblichen Kostenrisikos aus dem Personen- und schweren Sachschaden – diesbezüglich eine erhebliche Bedeutung bei. Schützt sie doch doppelt: Einmal durch die Übernahme des Schadens und auf der anderen Seite durch die passive Rechtsschutzfunktion.

Unberechtigt erhobene Forderungen werden von der Haftpflichtversicherung abgewiesen. Um eine hohe Deckungssicherheit zu erreichen, sollten Versicherungsnehmer immer die Höhe der Versicherungsleistungen und einen möglichst flexiblen Geltungsbereich der Police im Auge behalten.

Hausrat und Immobilien

Um den Hausrat in Wohnung bzw. Immobilie adäquat zu versichern, sei an dieser Stelle auf die Hausrat- und die Gebäudeversicherung verwiesen. Beide greifen im Fall ähnlicher Schadensereignisse (Sturm und Hagel, Vandalismus, Brand und Leitungswasserschaden) und sichern in Kombination das Inventar und die zugehörige Bausubstanz ab. Versicherte ohne Immobilie können auf die Gebäudeversicherung natürlich verzichten.

Da in beiden Bereichen neben dem Grundschutz auch die Komfortvariante absicherbar ist, muss sehr genau abgewogen werden, unter welchen Gesichtspunkten der Mehrbetrag lohnt. Speziell höherwertige Vermögensgegenstände und Schäden durch geplatzte Aquarien bergen durchaus ein gewisses Kostenrisiko.

Versicherungen: Je individueller, umso leistungsfähiger?

Die Liste möglicher Versicherungen ließe sich noch ausdehnen. Allerdings zeigen Erfahrungen, dass es hier mitunter zu Überschneidungen kommt – etwa zwischen der Solar- und der Gebäudeversicherung. Welche Lehre lässt sich aus dieser Tatsache ziehen? Einfach einen Vertrag unterschreiben, sorgt vielleicht augenscheinlich für Sicherheit. Ob die Versicherung im Schadensfall die Erwartung aber erfüllen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Vielmehr zeigt sich bei einer Prüfung, dass die Tarife sehr differenziert betrachtet werden müssen und sich eine individuelle Anpassung auszahlt. Denn wer sich rund um versichert wähnt, muss mit Überraschungen rechnen – u. a. bei der Haftpflichtversicherung, die in vielen Fällen zum Beispiel das Haustier Hund aus dem Geltungsbereich streicht.

Von Redaktion