Wer seine Handynummer bei einem Providerwechsel behalten möchte, kann die Rufnummer portieren. Seit 2012 ist diese Mitnahme sogar dann möglich, bevor der Altvertrag ausgelaufen ist. Sie können also die alte Nummer schon mit dem neuen Vertrag nutzen, auch wenn der bestehende Vertrag noch einige Monate läuft. Geregelt wird der Vorgang der Mitnahme von der Bundesnetzagentur, alle Mobilfunkanbieter sind damit dazu verpflichtet, eine Nummer zum Export freizugeben. Aufnehmen müssen sie eine Rufnummer in einen neuen Handyvertrag nicht, dennoch gibt es kaum einen Provider, der seinen Kunden diesen beliebten Service verweigert.

Maßnahmen beim Altanbieter

Soll die MNP, also die Mobile Number Portability, nach Vertragsende erfolgen, müssen Sie den bisherigen Vertrag fristgemäß kündigen und um eine Bestätigung der Kündigung bitten. Wer die Nummer aus einem laufenden Vertragsverhältnis herausholen will, teilt dies seinem bestehenden Mobilfunkdienstleister schriftlich formlos mit. Liegen Kündigungsbestätigung dem Kunden bzw. formloses Schreiben dem Vertragspartner vor, kann der Export beginnen.

Mitteilung an den neuen Anbieter

Teilen sie dem neuen Anbieter bei der Bestellung unbedingt mit, dass Sie die Handynummer mitnehmen möchten, denn der Vorgang muss gleich korrekt in dessen System eingesteuert werden. Wichtig: Vertragsinhaber des alten und neuen Vertrags müssen identisch sein. Lassen Sie andernfalls den alten Inhaber vorab beim abgebenden Anbieter ändern oder schicken Sie dem neuen eine unterschriebene Bestätigung des Nummernbesitzers inklusive dessen Ausweiskopie mit. Geben Sie zudem alle relevanten Daten (bisheriges Netz, natürlich die Handynummer, Vertragsdaten) korrekt an, damit es nicht zu systemseitigen Fehlern beim Mitnahmevorgang kommt. Fügen Sie die Bestätigung der Kündigung oder eine Kopie der Verzichtserklärung bei. Der neue Provider klärt nun mit dem bisherigen Anbieter die Portierung und teilt Ihnen das Datum mit, wann diese erfolgt.

Beachtenswertes bei der Prepaid-Portierung

Sollte es um eine Prepaidnummer gehen, geben Sie eine Verzichtserklärung ab. Teilen Sie in dieser Ihrem Anbieter mit, dass Sie der Abgabe Ihrer Rufnummer an den neuen Mobilfunkanbieter zustimmen. Nennen Sie in dem Schreiben Ihre Rufnummer. Damit alles reibungslos über die Bühne geht, muss ein Guthaben in Höhe der Portierungsgebühr auf der Karte verbleiben. Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie auf das Guthaben und die Dienstebereitstellung ab dem Tag der Übernahme verzichten. Am Tag der Umstellung werden Sie in der Regel in der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr unter der Rufnummer nicht zu erreichen sein, danach gehört die Nummer zur neuen Simkarte. Für die restliche Zeit des Altvertrages bekommen Sie im Falle der vorzeitigen Portierung eine Übergangsnummer.

Von Redaktion